Amtliche Bekanntmachungen
Vorabbekanntmachung der Vergabe des Teilnetzes Süd
Der ÖPNV innerhalb des Kreises Steinburg ist in fünf Teilnetze gegliedert. Die Verkehrsleistungen innerhalb dieser Teilnetze werden in regelmäßigen Zyklen neu ausgeschrieben und vergeben.
In Vorbereitung auf die anstehende Vergabe des Teilnetzes Süd wurde als erster Schritt die Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Die Vorabbekanntmachung finden Sie unter: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:125719-2019:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de.
Dazu finden Sie anbei die aktuellen Fahrpläne des Teilnetzes Süd.
Fahrpläne des Teilnetzes Süd
Stadtverkehr Glückstadt 1,35 M
Linie 65139,02 K
Linie 652352 K
Linie 653339 K
Linie 653433 K
Linie 653532 K
Linie 6531359 K
Linie 6522292 K
Linie 652132 K
Linie 6512 136 K
Vorabbekanntmachung der Vergabe des Teilnetzes Mitte
Im Marz 2021 steht die Ausschreibung zur Vergabe des Teilnetzes Mitte an. In Vorbereitung darauf ist als erster Schritt die Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die Vorabbekanntmachung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.plan-mobil.de/ausschreibung/vab-steinburg-tn-mitte/
Auflösung Zweckverband ÖPNV Steinburg
Amtliche Bekanntmachung Nr. 15/2020
des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg
Durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbandes ÖPNV Steinburg am 17.12.2020 genehmigt. Der Zweckverband ist mit Ablauf des 31.12.2020 aufgelöst. Mit der wirksamen Auflösung des Zweckverbandes fällt die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) mit Ablauf des 31.12.2020 an den Kreis Steinburg.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund § 39 Absatz 2 Satz 2 LVwG i.V.m. § 38 Absatz 4 LVwG i.V.m. § 1 Absatz 2 BekanntVO sowie nach § 6 Absatz 3 BekanntVO.
Itzehoe, d. 30.12.2020 Zweckverband ÖPNV Steinburg
gez. Wendt
Verbandsvorsteher des Zweckverbandes